Wichtige Informationen zum Thema Energie

Wir haben bereits im Frühjahr 2022 auf die stark steigenden Energiepreise und die hohe Inflation hingewiesen. Die Entwicklung im Jahresverlauf hat nun einige Neuerungen geschaffen, über die wir Sie im Nachfolgenden informieren möchten.

 

Energie ist derzeit ein knappes Gut, so dass es an uns allen liegt, sparsam mit den verfügbaren Ressourcen umzugehen. Energiespartipps finden Sie unter anderem sowohl auf unserer Homepage als auch auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Das Merkblatt „Energiesparen heizen, Schimmelpilz vermeiden“ mit verständlichen und übersichtlichen Anwendertipps in 5 Sprachen finden Sie unter: http://hausundgrund.de/heizen.  Des Weiteren möchten wir Sie auf die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter www.energiewechsel.de aufmerksam machen. Allein die Absenkung der Temperatur um 1 Grad Celsius, spart rund 6 % Energie. Exemplarische Beispielrechnungen mit unterschiedlichen Wärmeverbräuchen finden Sie unter anderen auf der Homepage unseres Dienstleisters in Sachen Fernwärme www.steag-fernwaerme.de.

 

Im Dezember 2022 greift zudem – wie von der Bundesregierung vorgesehen- die Soforthilfe zur Entlastung der Verbraucher. Für Sie als unsere Mieter bedeutet dies, dass Sie nichts weiter unternehmen müssen. Der Energieversorger berücksichtigt den Ermäßigungsbetrag bei der jeweiligen Rechnungserstellung. Im Rahmen der Erstellung der jeweiligen Heizkostenabrechnung, die auch den Monat Dezember 2022 beinhaltet, werden die tatsächlich angefallenen Brennstoffkosten um diesen Entlastungsbetrag gesenkt. Damit ergibt sich automatisch für jede Nutzeinheit eine Senkung des ursprünglichen Kostenanteils. Der Entlastungsbetrag wird zudem pro Liegenschaft auf der Heizkosten-Abrechnung ausgewiesen.

 

Aufgrund weit im Vorfeld verhandelter und vereinbarter Festverträge mit unseren Gasversorger dürfte die ebenfalls beschlossene „Gaspreisbremse“ aufgrund der vereinbarten niedrigeren Preise keine Anwendung finden. Im Bereich der Fernwärme greift ab März 2023 die Preisbremse, die vorerst bis zum 31.12.2023 befristet ist. Die Bundesregierung kann eine Verlängerung um vier Monate bis zum 30.04.2024 beschließen. Die Entlastungen für Januar und Februar werden ebenfalls in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt. Somit sind die bereits erfolgten Anpassungen der Vorauszahlungen nur auf Basis der zuletzt vorliegenden Abrechnung erfolgt und nicht vor dem Hintergrund zukünftig steigender Preise!

 

Die Mehrwertsteuersenkung ab 01.10.2022 bis 31.03.2024 für Gas und Wärme wird automatisch durch die jeweiligen Rechnungssteller berücksichtigt. Auch die Beteiligung des jeweiligen Eigentümers an der CO²-Umlage je nach Energieeffizienz des Hauses wird ab 01.01.2023 zur Anwendung kommen.

 

Wir danken im Vorfeld für Ihr Verständnis, dass es durch die gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen aufgrund notwendiger Systemanpassungen eventuell zu verzögerter Rechnungserstellung der Energieversorger kommen kann, so dass Sie Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erhalten als Sie es in den vergangenen Jahren gewohnt sind.

 

Ihre Trah Hausverwaltung